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Peggy Knobloch

98.191 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.04.2024 um 21:36
Das hast du hier aber anders geschrieben:
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Angenommen Susanne K. gewinnt die Klage bzgl. Schmerzensgeld. Das bedeutet dann ja, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen ist, dass M.S. für die Verbringung der Leiche verantwortlich war. Was bedeutet, dass sein Geständnis als glaubwürdig angesehen wird.

Wird dann wieder Anklage gegen ihn erhoben?
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ich dachte eher, dass vielleicht mit der Schmerzensgeldklage erreicht werden soll, dass M.S. vielleicht doch noch jemanden nennt oder belastet, der tatsächlich an der Tat beteiligt war und bisher gedeckt wurde. EUR 75.000 ist vielleicht ein bisschen zu teuer, um einen Freund oder Bekannten weiterhin zu decken.
Das wäre im Prinzip möglich, allerdings glaube ich nicht daran. Sobald er anfängt, Namen zu nennen, wird klar, dass er selbst dabei war. Und das streitet er ja bis heute ab. Das Geständnis war ja auch nur "ausgedacht".

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Peggy Knobloch

30.04.2024 um 23:38
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Er wurde aber vom Vorwurf der Tötung an Peggy frei gesprochen, da ihm das niemand beweisen konnte. Daher denke ich nicht, dass nochmal Anklage erhoben werden wird, egal, wie auch immer der Zivilprozess ausgeht. Das sind zwei Paar Schuhe. Bitte berichtigt mich, wenn ich daneben liege.
Manuel S. wurde nie angeklagt und demzufolge auch nie vom Vorwurf der Tötung freigesprochen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, können aber gegebenenfalls jederzeit wieder aufgenommen werden.
Manuel S. hat in seinem Geständnis, Peggys Leiche in den Wald verbracht zu haben, Ulvi K. beschuldigt, ihm die tote Peggy beim Bushäuschen übergebenzu haben.
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ich dachte eher, dass vielleicht mit der Schmerzensgeldklage erreicht werden soll, dass M.S. vielleicht doch noch jemanden nennt oder belastet, der tatsächlich an der Tat beteiligt war und bisher gedeckt wurde.
Das ist durchaus anzunehmen, dass die Hoffnung besteht, Manuel S. könne sich im Zusammenhang mit seiner Verteidigung in der Richtung äußern.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 11:42
@emz
Hier ist eine recht neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das besagt , dass es eben nicht möglich ist , einen Freigesprochenen wegen des gleichen Mordes nochmal anzuklagen.... aber guch dir das kurze Video selbst mal an,

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Mordfall-Frederike-64-Jaehriger-darf-nicht-erneut-angeklagt-werden,frederike174.html

Ich hoffe man kann es öffnen. Da geht es um den bekannten Mordfall von Frederike von Möhlmann aus dem Jahr 1983.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 13:28
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Hier ist eine recht neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das besagt , dass es eben nicht möglich ist , einen Freigesprochenen wegen des gleichen Mordes nochmal anzuklagen.... aber guch dir das kurze Video selbst mal an,
Diese Entscheidung ist mir, auch ohne mir das Video anzusehen, durchaus bekannt.

Manuel S. dürfte, da er nie vor Gericht stand, durchaus angeklagt und in einem Prozess verurteilt werden.

Ulvi K., der zunächst verurteilt, aber dann in einem WAV vom Mordvorwurf freigesprochen wurde, kann jedoch nicht wieder angeklagt und verurteilt werden.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 13:39
@emz
ja genau auf den UK hab ich mich auch bezogen.
Glaube aber nicht das man Manuel S jemals des Mordes an Peggy anklagen wird , leider. Deshalb wünsche ich Peggys Mutter wenigstens im Zevilprozess den Erfolg,die Familie hat echt gelitten. Und ich denke das nie heraus kommen wird was genau mit Peggy an diesem Tag passiert ist.Ausser das sie getötet wurde und das stelle ich mir für die Familie sehr schwer vor.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 13:45
Ich stelle mir vor, dass M.S. vielleicht unter dem Druck, dass er 75.000 € zahlen müsste, von seiner Familie gedrängt werden könnte, zu sagen, was er weiß, falls er etwas weiß und selbst nichts mit der Tat zu tun hat. Er hat Familie und eine so hohe Summe zu zahlen ist es ihm vielleicht nicht wert, weiter zu schweigen oder jemanden zu decken.

Und selbst, wenn er im Prozess nichts sagt, sagt er vielleicht etwas zu jemandem, der wirklich etwas damit zu tun hatte. Geld kann wütend machen und ein Zeuge bekommt das mit.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 15:46
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Glaube aber nicht das man Manuel S jemals des Mordes an Peggy anklagen wird , leider. ... Und ich denke das nie heraus kommen wird was genau mit Peggy an diesem Tag passiert ist.Ausser das sie getötet wurde ...
Eine Anklage ist für mich nach wie vor längst nicht vom Tisch. Es gibt dieses Pollengutachten, nach dem Peggy ihre allerletzten Atemzüge in Verbindung mit dem im Garten von Manuels Elternhaus nachgewiesenen Torf gemacht hat, ebenso wurde bei ihrer Leiche Renovierungsmüll wie dem aus seinem Haus gefunden.
Wie genau die Tat abgelaufen ist, wäre auch nicht zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes.
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ich stelle mir vor, dass M.S. vielleicht unter dem Druck, dass er 75.000 € zahlen müsste, von seiner Familie gedrängt werden könnte, zu sagen, was er weiß, falls er etwas weiß und selbst nichts mit der Tat zu tun hat.
Es geht bei diesem Zivilprozess einzig um die Verbringung der Leiche in den Wald, die er verschwiegen und damit der Mutter Schmerzen zugefügt hat. Es geht nicht um die Tötung von Peggy, wobei man sich sicherlich erhofft, dass es hierzu als "Beifang" neue Erkenntnisse geben könnte. Diese würden aber in diesem Zivilprozess nicht zum Tragen kommen.


So wie ich diese Staatsanwaltschaft bislang erlebt habe, gedenkt die gar nicht, locker zu lassen. Vielleicht wartet man noch darauf, bis verschiedenste Asservate neueren Analysemethoden unterzogen werden können. Ich denke hier an den Fall Maria Baumer, wo es Jahre später zum Durchbruch kam. Und dann ist es in diesem Fall auch möglich, dass es eben doch noch irgendeinen Zeugen gibt, der sich bisang nicht getraut hat und der nun, da die Stimmung im Städtchen gekippt zu sein scheint und er keine Repressalien mehr zu fürchten hat, das letzte Mosaiksteinchen herausrückt.

Ich bin und bleibe optimistisch gestimmt.


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 16:51
@emz
Find ich gut, dass du optimistisch bleibst....... aber ich denke da leider anders. Mit den Pollen und der Farbe , all das weiß ich, aber sie haben bis jetzt keine Anklage erhoben , warum sollten sie es dann noch tun?Selbst wenn Peggys Mutter den Zivilprozess wegen der Verbringung gewinnen sollte.
Unter uns ich würde mir wünschen, das du recht hast mit deinem Optimistmus


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Peggy Knobloch

01.05.2024 um 17:58
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Mit den Pollen und der Farbe , all das weiß ich, aber sie haben bis jetzt keine Anklage erhoben , warum sollten sie es dann noch tun?
Warum denn nicht, die haben doch alle Zeit der Welt, Mord verjährt nicht.


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Peggy Knobloch

02.05.2024 um 14:10
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Warum denn nicht, die haben doch alle Zeit der Welt, Mord verjährt nicht.
Weil ich persönlich glaube,dass das für ne Anklage nicht reichen wird. Aber lassen wir uns überraschen , das ist ja das Gute, wir werden es sehen. Und ich persönlich würde es der Familie und Peggys Mutter sehr wünschen, aber ich glaube es nicht.
In Peggys Fall ist soviel falsch gelaufen , dass wenn man da nochmal ne Anklage erheben wird, die dann wenn, auf sicheren Säulen stehen muß, ist aber nur meine Einschätzung.
Und wir werden es doch dann erleben....


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Peggy Knobloch

07.05.2024 um 11:49
Es sind nun schon 23 Jahre, in denen Peggy nicht mehr da ist.
Ebensolange weiß der Täter und sein(e) Mittwisser über alles Bescheid. Wie erbärmlich, aus Feigheit der Familie so viel Leid anzutun.
Und noch erbärmlicher sind die, die ohne jegliches Wissen der Mutter das Leben so schwer gemacht haben.

Ich wünsche der Familie viel Kraft, um durch diesen Tag zu kommen.
Die Daumen sind gedrückt für den Fortgang des Zivilprozesses.
Antworten zu bekommen ist das Mindeste, was jetzt noch eintreten sollte.


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Peggy Knobloch

10.05.2024 um 16:30
Bin gespannt, aber an eine Verurteilung im Strafrecht glaube ich leider auch nicht mehr.

Das ist dieser Fall der einen nicht loslässt, weil man einfach auch mit der Mutter so extrem mitfühlt.

Das ist leider so ein Fall wo man Recht und Gerechtigkeit nicht zusammen bekommt.


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Peggy Knobloch

21.05.2024 um 07:31
An mir ist völlig vorbeigegangen, dass das Landgericht Hof nach dem 1. Gerichtstermin zur Schmerzensgeldklage eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben hat: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/presse/2024/5.php


Daraus sind auch Details zum morgigen Entscheidungstermin zu entnehmen:


Pressemitteilung Landgericht Hof, 18. April 2024
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/presse/2024/5.php
Zum Ende der Verhandlung beantragte die Rechtsanwältin der Klägerin, den Beklagten zu verurteilen, ein in das Ermessen des Gerichtes gestelltes Schmerzensgeld, mindestens 75.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
...
Der Rechtsanwalt des Beklagten beantragt, die Klage gegen den Beklagten als unbegründet abzuweisen.

Das Gericht hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Mittwoch, 22.05.2024, 09.00 Uhr, Sitzungssaal 26, Justizgebäude Hof, Berliner Platz 1.

Das Gericht wird nach Beratung über das Vorbringen der Parteien darüber zu entscheiden haben, ob es eine weitere Beweisaufnahme für erforderlich hält oder ob bereits zu diesem Termin eine Entscheidung über den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch der Klägerin ergehen kann.



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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 10:46
KLAGE ABGEWIESEN

Heute fiel am Landgericht Hof das Urteil, für mich enttäuschend!
5000 Euro Trauer-Schmerzensgeld für jedes dieser Jahre wollte sie erkämpfen, sie litt unter enormen psychischen Beeinträchtigungen. Doch jetzt entschieden die Richter Landgericht Hof: Klage abgewiesen!
Quelle:

https://m.bild.de/regional/bayern/75-000-euro-klage-abgewiesen-kein-schmerzensgeld-fuer-peggys-mutter-664da6c43b3568586a81ad7c


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 10:55
Ich hoffe Frau Knobloch hat noch die Kraft, Rechtsmittel einzulegen.

Es ist schon ungeheuerlich genug wie in diesem Fall überhaupt mit ihr umgegangen wurde.

Wer soll denn das Fahrzeug zur Verbringung gefahren sein?

UK oder was?


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 12:28
Die offizielle Pressemitteilung des Gerichtes des Gerichtes mag manches nachvollziehbar(er) machen.
Das Gericht hat nach der Verhandlung am 18.04.2024, in der sowohl die Klägerin als auch der Beklagte persönlich angehört wurden, die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Beklagte im Jahr 2001 die Leiche des Kindes in das Waldstück gebracht hatte.

Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt.
Nicht von Amts wegen erhebt bedeutet (soweit ich weis), es gibt keine vom Gericht veranlassten (Nach-)Ermittlungen bspw. durch Staatsanwaltschaft/Polizei oder die Einschaltung von Gutachtern durch das Gericht, sondern es zählt nu, was von der Klägerseite oder der beklagten Seite in den Prozeß eingeführt wird.

Warum das Gericht die Klage inhaltlich als unbegründet ansieht, erklärt es so:
Für die Entscheidung des Zivilgerichts sei es darauf angekommen, ob diese – vom Beklagten zwischenzeitlich widerrufene Aussage - er Wahrheit entspricht. Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind.
Im Ergebnis mind. aus meiner Sicht aus zwei aufeinander aufbauenden Gründen unbefriedigend:
- Dieser Zivilprozeß brachte weder Klarheit noch neue Anhaltspunkte dazu, wer Peggys getötet und wer dann ihren Leichnam verbracht hat.
- Peggys Mutter hat darum weiter keine Klarheit über das Schicksal ihrer Tochter und es gibt damit auch keinen, der für einen materiellen Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 12:58
Täuscht mich das oder war die Schmerzensgeld Klage nur ein Trick um doch noch Zeugen befragen zu können und ggf. den Mord aufklären zu können? Dieser Satz hat mich stutzig gemacht und es ist ja oft so das man es nochmal Zivil probiert. Bin mir sicher das Schmerzensgeld war zweitrangig.
Peggys Mama habe eigentlich mit ei­ner neuen Beweisaufnahme und Zeugen-Vernehmungen gerechnet, um das Schicksal ihrer Tochter nach 23 Jahren doch noch aufzuklären
Quelle: https://www.bild.de/regional/bayern/75-000-euro-klage-abgewiesen-kein-schmerzensgeld-fuer-peggys-mutter-664da6c43b3568586a81ad7c

Sehr schade... dieser Fall ist echt schwer zu lösen langsam.


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 15:45
Zitat von MauserMauser schrieb am 18.04.2024:Bleibt nur zu hoffen das die Klage endgültig und vollständig abgewiesen wird weil mit der Geschichte versuchen sie auf Biegen und Brechen ein totes Pferd zu satteln, das wurde schon durch diverse Aussagen in der sehenswerten ZDF Dokumentation "Höllental" deutlich:

Gott sei Dank hat die Vernunft gesiegt! Weil es gab und gibt - bis zum heutigen Tag - keine konkreten Beweise dafür das Manuel S. am Verschwinden von Peggy, den Umständen ihres Todes oder der Verbringung ihres Leichnams in welcher Form auch immer beteiligt war. Das was da gegen ihn vermeintlich vorgebracht wurde ist juristisch betrachtet viel zu dürftig als das es einen rechtlichen Schritt gegen ihn begründet oder gerechtfertigt hätte. Das wurde bereits schon durch die Aussage des Anwalts von Manuel S. in der sehenswerten Dokumentation "Höllental" sichtbar:

Jörg Meringer
Also ich habe ja dann in der Folgezeit, als ich mandatiert wurde, auch diese, auf Blue Ray, diese Vernehmung bekommen und hab mir das natürlich alles durchgesehen dann. Und da war natürlich dann sofort auffällig, wie kann das sein das man jemanden zehn Stunden lang, auch wenn Pausen gemacht wurden und alles, ohne Anwalt vernimmt wenn der in der Vernehmung, und das kann ich jetzt wirklich aus dem Gedächtnis sagen, bis circa 13.24 Uhr oder so fünfmal sagt ich möchte jetzt schon gerne mal mit einem Anwalt reden, und dem man dann immer wieder sagt ja wollen wir es nicht erst einmal so probieren oder wollen Sie sich nicht erst einmal anhören was wir so zu sagen haben, und der um 10.50 Uhr an diesem Tag, nach gut zwei Stunden der Vernehmung, den Ermittlern gegenüber schon sagt ich glaub ich sag euch jetzt irgendwas bloß das ich meine Ruhe habe!

Und was halt für mich auffällig war, und das greife ich jetzt einfach mal als Punkt heraus, was er natürlich nicht wissen konnte war das die Schuhe der Peggy nicht direkt bei dem Skelett gefunden wurden sondern einige Meter entfernt davon. Und dann fragt man ihn am Nachmittag dieser Vernehmung was er denn mit den Schuhen gemacht hat. Dann sagt er ihnen zuerst ja die Schuhe habe ich auch verbrannt. Dann, man hat richtig mitbekommen welche Aufregung welche Unruhe plötzlich bei den Ermittlern aufkam, sofort nachgefragt äh das mit den Schuhen sind Sie sich da sicher, dann überlegen Sie nochmal. Dann überlegt er wieder und sagt ach nein es kann sein das ich die Schuhe in den Müllcontainer geworfen habe. Noch mehr Aufruhr, jetzt denken Sie doch mal nach was haben Sie mit den Schuhen gemacht und am Schluss sagt er dann ah tut mir leid ich weiss nicht mehr was ich mit den Schuhen gemacht habe. Dann waren sie wieder vornehmlich beruhigt weil das hat ja dann wieder in das Schema das man hatte, die Vorstellung die man vom Ablauf hatte oder so, dann wieder so halbwegs reingepasst. Und DAS macht mir niemand weis, das ist auch ein Punkt warum ich ihm absolut glaube, dass man sich auch nach 17 Jahren, gut wir wissen ja auch nicht wann das da alles abgelegt worden ist, aber das man sich nach Jahren nicht mehr daran erinnern kann das man die Schuhe 15 Meter von den Leichenteilen entfernt abstellt, ich glaube das ist so was, man verbringt nicht jeden Tag eine Leiche also so was würde sich jeder Verbringer mit Sicherheit merken!

Sachen die sie bei der Leiche gefunden haben, das ist auch so eine Sache, diese Pollen-Farbreste, diese Pollen können von jeder handelsüblichen Blumenerde die man halt überall kaufen kann stammen. Die können doch jetzt speziell nicht mit meinem Mandanten in Verbindung gebracht werden. Die Farbreste genauso, die können überall herstammen. Viele Leute haben im Mai 2001 renoviert, haben Blumen gepflanzt, da kann man doch nicht sagen bloß weil jetzt Farbreste und Blumen... oder Pollen von Blumenerde finde das führt jetzt zu meinem Mandanten. Das geht doch nicht. Ich bin einfach der Meinung dass man sich jetzt genauso wie damals bei Herrn K. wieder eine Tathergangshypothese erarbeitet hat und in die zwängt man meinen Mandanten jetzt rein mit aller Macht!

Ab Zeitindex 24.41 Minute
https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental/hoellental-116.html

Folgerichtig waren daher die Ermittlungen gegen Manuel S. einzustellen bzw. jetzt diese Zivilklage abzulehnen denn das hätte im Umkehrschluss ansonsten dazu geführt das man gezwungen gewesen wäre eine tote und nachweislich falsche Spur wieder aufzunehmen welche sich 2014 mit dem rechtskräftigen Freispruch von Ulvi K. erledigt hatte.


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 17:23
Zitat von MauserMauser schrieb:eine tote und nachweislich falsche Spur wieder aufzunehmen
Nachweislich falsch? Wer hat das festgestellt? Dass man es ihm aktuell trotz mehrerer Indizien nicht nachweisen kann, ist nicht gleich nachweislich falsch.
Alles mündet bei beiden Personen, wie auch hier mehrfach begründet.

Wenn ich mit der Tat nichts zu tun habe, werde ich einen Teufel tun und etwas zugeben, was ich nicht begangen habe, auch nach 48 Stunden Fragerei nicht. Er wurde nur befragt und schließlich nicht gefoltert.


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Peggy Knobloch

22.05.2024 um 17:34
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Wenn ich mit der Tat nichts zu tun habe, werde ich einen Teufel tun und etwas zugeben, was ich nicht begangen habe, auch nach 48 Stunden Fragerei nicht. Er wurde nur befragt und schließlich nicht gefoltert.
Mag sein, dass du so standhaft wärst, andere sind es aber nicht
Es gibt genügend Beispiele, dass das Menschen bei hohem Druck in Verhören, der noch verstärkt wird, dadurch dass z.B. die Verhöre unangebracht lange und ohne Pausen stattfinden, sehr wohl einfach irgendetwas zugeben, ohne schuldig zu sein, einfach damit die Verhöre aufhören.
Beispielhaft sei hier mal der Fall R.Rupp angeführt.


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